Die FDE Regelt den "Austausch von Fahrvergünstigungen" mit inländischen Eisenbahnen, die der "FDE-Vereinbarung" vom 08.03.1956 beigetreten sind.
Kündigungsfrist für die DB AG: 1 Jahr zum Ende eines Kalenderjahres (ohne Nachwirkung).
Bitte beachten Sie, dass FDE-Bahnen jederzeit - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - ihren Austritt erklären können.
In den Verkehrsmitteln der FDE-Mitgliedsbahnen gelten:
- TagesTicket M Fern F
- TagesTicket Fern MFZ
- JobTicket M
- Familienheimfahrkarte
- NE-Zusatzfahrkarte zur Persönlichen NetzCard M
- SchülerTicket M sofern dies besonders vereinbart ist
In den Verkehrsmitteln der FDE-Mitgliedsbahnen gelten NICHT
- Persönliche Netzcard M
- Übertragbare Netzcard, Teilnetzcard
- Firmenreisefahrscheine
- TagesTicket M Fern P (mit Zuzahlung)
- RegioTicket M 50 H/R
Unter http://www.db-reisemarkt.de findet Ihr weitere Informationen