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 Aushang - Bezirk-NRW - 17.06.2015

 Am 12. Juni 2015 vereinbarte die GDL mit der Eurobahn in Düsseldorf einen Fahrplan zur betrieblichen Arbeitszeitanrechnung für die Abgabe und Entgegennahme von dienstlichen Arbeitsmitteln sowie technisch verbesserte Spinde.

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits 2013 bestätigt, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über die Zeiten der Abgabe und Entgegennahme von dienstlichen Arbeitsmitteln wie z.B. Diensthandys, mobile Terminals, Fahrgeldeinnahmen, Tabletts und Zangen hat. Außerdem hat das BAG erneut entschieden, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden können, rein dienstlich genutzte Arbeitsmittel mit nach Hause zu nehmen.

 

Um diese Rechte nun umzusetzen, muss der Arbeitgeber neue Regelungen mit dem Betriebsrat abstimmen. GDL und Eurobahn haben dazu vereinbart, dass der Arbeitgeber

 

  1. die technischen Voraussetzungen schafft, durch Ausrüstung aller Spinde mit den notwendigen Ladevorrichtungen,
  2. die Zeiten für das Abgeben und Entgegennehmen der Arbeitsmittel inklusive der Inbetriebnahme zusammen mit dem Betriebsrat misst und
  3. diese neuen Zeiten bei der Ruhezeitberechnung ab dem Dezemberfahrplan berücksichtigt werden.

Dadurch werden ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 alle Dienste für Lokomotivführer und Zugbegleiter in der jeweiligen Meldestelle beginnen und enden, dies selbstverständlich mit Berücksichtigung der entsprechenden Wegezeiten. Somit wird dem Urteil des BAG mit einem ersten Teilschritt Rechnung getragen und die Ruhezeiten der Kollegen verbessert. Auch das Haftungsproblem der Arbeitnehmer bei Beschädigung oder Verlust dienstlich genutzter Arbeitsmittel in der Freizeit wird durch die Hinterlegung auf der Dienststelle gelöst.

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