Tarifeinheitsgesetz
In einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion hat die Bundesregierung das Tarifeinheitsgesetz
(TEG) durchgedrückt. Unter dem Deckmantel des „Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr
Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ (Qualifizierungschancengesetz), das der Bundestag am 21. Dezember 2018 beschlossen
hat, wurde § 4 a des Tarifvertragsgesetzes, der seit 1. Juli 2015 die betriebliche Tarifeinheit gesetzlich regelt, verändert.